unterseiten

Zur Person

Vor meiner Ernennung zum Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof war ich für mehr als zwei Jahrzehnte mit zivilrechtlichem Fokus als Partner einer mittelständischen Sozietät eigenverantwortlich anwaltlich tätig. Die hierbei gewonnene prozessuale Erfahrung in den Tatsacheninstanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit setze ich jetzt leidenschaftlich zum Nutzen meiner Mandanten bei der Bearbeitung der mir übertragenen revisionsrechtlichen Fälle ein. Als hilfreich empfinde ich außerdem, dass ich als langjähriger Richter in der Anwaltsgerichtsbarkeit auch die andere Seite rechtsförmlicher Verfahren aus eigener Anschauung kennengelernt habe.

Als ehemaliger selbständiger Instanzanwalt, siehe Vita, bin ich mit der Arbeitsweise der Anwaltskollegen in den Vorinstanzen und den Sorgen und Nöten ihrer Auftraggeber, seien diese Privatpersonen oder Unternehmen, bestens vertraut. Ich strebe eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Instanzkollegen an und bemühe mich dabei nach Kräften, auf diese mir bekannten Besonderheiten Rücksicht zu nehmen.

Nach meinem Verständnis gehört dazu auch eine nüchterne Einschätzung der Erfolgsaussichten der bei dem Bundesgerichtshof einzulegenden Rechtsmittel. Gerade im Bereich der Nichtzulassungsbeschwerden, die aktuell den Schwerpunkt der revisionsanwaltlichen Tätigkeit ausmachen und statistisch eine eher niedrige Erfolgsquote aufweisen, stimmen manchmal die Erwartungen der Auftraggeber nicht mit der revisionsrechtlichen Realität überein. Dies im Vorfeld deutlich mitzuteilen, sehe ich im Mandanteninteresse als wichtige Aufgabe an. Das ändert nichts daran, dass ich im Falle der Durchführung eines Rechtsmittels alles daran setze, dieses zum Erfolg zu führen.